Lizenzvereinbarung

Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Software BauLens, Version 0.7.0.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Überlassung der Software BauLens zur Nutzung durch den Lizenznehmer. Lizenzgeber ist Lukas Negenborn, Aureal Watermark Software Development, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Umfang der Lizenz

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit der gebuchten Lizenzstufe befristetes Recht ein, die Software zu nutzen.

Testlizenz: Nutzung zur Bewertung, begrenzt auf die angegebene Anzahl von Projektprüfungen.

Pro Architekt: Nutzung durch einen Arbeitsplatz, bis zu 180 Projektprüfungen pro Lizenzjahr.

Büro / Kanzlei: Nutzung durch einen Arbeitsplatz je erworbener Lizenz; weitere Arbeitsplätze sind im Checkout zubuchbar.

Enterprise / Serien: Nutzung nach gesonderter Vereinbarung, insbesondere zur Katalogprüfung von Haustypenlisten und für den API-Zugang.

3. Erlaubte Nutzung

4. Nicht erlaubte Nutzung

5. Herkunft und Open-Source-Bestandteile

Der Quellcode ist im Repository https://github.com/KELLERBABG/BauLens veröffentlicht und unter der MIT-Lizenz nutzbar. Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der aufbereiteten Prüfprofile, der amtlichen Zitatdaten und der Dossier- und Exportfunktionen sowie die kommerzielle Lizenzeinräumung. Soweit Bestandteile Dritter enthalten sind, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen; diese gehen diesen Bestimmungen im Konfliktfall vor.

6. Amtliche Regelwerke und Zitate

Amtliche Gesetzestexte, Verordnungen und Satzungen sind gemeinfrei. Die Zusammenstellung, Kommentierung, Zuordnung zu Prüfmodulen und Auswertung innerhalb der Software ist eine eigene Leistung des Lizenzgebers. Zitate dienen ausschließlich der Information; verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Fassung.

7. Keine Rechtsberatung

Die Software stellt eine technische Vorprüfung bereit. Sie erbringt keine Rechtsberatung und ersetzt weder die Prüfung durch eine bauvorlageberechtigte Person noch den Genehmigungsbescheid der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

8. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung und die Haftung richten sich nach den Abschnitten 9 und 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Regelkatalog dokumentiert die Vereinfachungen der einzelnen Prüfmodule ausdrücklich; diese dokumentierten Grenzen sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit.

9. Laufzeit und Beendigung

Die Lizenz endet mit Ablauf der gebuchten Laufzeit. Nach Beendigung sind die Nutzung einzustellen und bereitgestellte Lizenzschlüssel nicht mehr zu verwenden. Bereits erzeugte Prüfergebnisse und Dossiers darf der Lizenznehmer weiterhin verwenden.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; Änderungen mit Wirkung für die Zukunft sind unter den Voraussetzungen des Abschnitts 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.

Stand: 2026-10-02 • Fassung 0.7.0