Lizenzvereinbarung
Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Software BauLens, Version 0.7.0.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Überlassung der Software BauLens zur Nutzung durch den Lizenznehmer. Lizenzgeber ist Lukas Negenborn, Aureal Watermark Software Development, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Umfang der Lizenz
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit der gebuchten Lizenzstufe befristetes Recht ein, die Software zu nutzen.
Testlizenz: Nutzung zur Bewertung, begrenzt auf die angegebene Anzahl von Projektprüfungen.
Pro Architekt: Nutzung durch einen Arbeitsplatz, bis zu 180 Projektprüfungen pro Lizenzjahr.
Büro / Kanzlei: Nutzung durch einen Arbeitsplatz je erworbener Lizenz; weitere Arbeitsplätze sind im Checkout zubuchbar.
Enterprise / Serien: Nutzung nach gesonderter Vereinbarung, insbesondere zur Katalogprüfung von Haustypenlisten und für den API-Zugang.
3. Erlaubte Nutzung
- Die Software darf im vereinbarten Umfang beruflich und gewerblich eingesetzt werden.
- Erzeugte Prüfbefunde, Berichte, Dossiers und Exporte dürfen uneingeschränkt für eigene Projekte und gegenüber Auftraggebern verwendet und weitergegeben werden.
- Die Software darf für eigene Vorhaben angepasst werden, soweit dies nicht zu einer Weitergabe an Dritte führt.
4. Nicht erlaubte Nutzung
- Weiterverkauf, Vermietung, Untervermietung, Verleih oder sonstige Überlassung an Dritte.
- Bereitstellung der Software oder ihrer Prüfergebnisse als eigener, am Markt angebotener Prüfdienst, auch nicht in Teilen.
- Umgehung technischer Schutz- oder Lizenzmaßnahmen.
- Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtsvermerken, Prüfsiegeln oder Herstellerangaben.
- Nutzung, um gegenüber Dritten eine behördliche Prüfung oder Genehmigung vorzutäuschen.
5. Herkunft und Open-Source-Bestandteile
Der Quellcode ist im Repository https://github.com/KELLERBABG/BauLens veröffentlicht und unter der MIT-Lizenz nutzbar. Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der aufbereiteten Prüfprofile, der amtlichen Zitatdaten und der Dossier- und Exportfunktionen sowie die kommerzielle Lizenzeinräumung. Soweit Bestandteile Dritter enthalten sind, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen; diese gehen diesen Bestimmungen im Konfliktfall vor.
6. Amtliche Regelwerke und Zitate
Amtliche Gesetzestexte, Verordnungen und Satzungen sind gemeinfrei. Die Zusammenstellung, Kommentierung, Zuordnung zu Prüfmodulen und Auswertung innerhalb der Software ist eine eigene Leistung des Lizenzgebers. Zitate dienen ausschließlich der Information; verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Fassung.
7. Keine Rechtsberatung
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung und die Haftung richten sich nach den Abschnitten 9 und 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Regelkatalog dokumentiert die Vereinfachungen der einzelnen Prüfmodule ausdrücklich; diese dokumentierten Grenzen sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit.
9. Laufzeit und Beendigung
Die Lizenz endet mit Ablauf der gebuchten Laufzeit. Nach Beendigung sind die Nutzung einzustellen und bereitgestellte Lizenzschlüssel nicht mehr zu verwenden. Bereits erzeugte Prüfergebnisse und Dossiers darf der Lizenznehmer weiterhin verwenden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; Änderungen mit Wirkung für die Zukunft sind unter den Voraussetzungen des Abschnitts 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.